Notice
This website or its third party tools use cookies, which are necessary to its functioning and required to achieve the purposes illustrated in the cookie policy. If you want to know more or withdraw your consent to all or some of the cookies, please refer to the cookie policy. By closing this banner, scrolling this page, clicking a link or continuing to browse otherwise, you agree to the use of cookies..

VERKAUFS BEDINGUNGEN

Durch die BestÄtigung des Vertrags nimmt der Kunde folgende Bedingungen an: 

Gesetzgebende Quellen: 
Der Kaufvertrag der Pauschalreise wird durch die jetzigen Generalbedingungen, durch die Anordnung des Gesetzes L.27/12/1977 N° 1084, das als Anerkennung und Abwicklung des am 24.04.1970 in Bruxelles unterschriebenen internationalen Abkommens betreffend den Reisenvertrag (CCV), ebenso wie durch das gesetzvertretendes Dekret D.Lgs. 206/05 geregelt. Die Haftung von Lago Maggiore Incoming wird durch die o.g. Vorschriften geregelt und darf auf keinem Fall die vorgesehene Grenze uebersteigen. 

Der Vertrag: 
Die Angebote sind mit der Verfuegbarkeit der Lieferanten im Moment der Reservierung verbunden. Die Bestaetigung der Dienstleistungen wird schriftlich erledigt und von beiden Geschaeftspartnern unterschrieben (Reservierungsbestaetigung), irgendeine besondere Vereinbarung oder Anforderung wird schriftlich bestimmt. Die im Vertrag vereinbarten Preise koennen nur erhoeht werden, falls die Teilnehmer der Reisgruppe weniger sind, als vorgesehen, oder aus unvorhersehbaren Erhoehungen der Kosten fuer Treibstoff, oder fuer Gebuehren. 

Kostenlose Dienstleistungen: 
Man erkennt dem Busfahrer ein kostenloses Einzelzimmer alle 25 zahlende Personen und ein kostenloses Doppelzimmer alle 46 zahlende Kunden. Andernfalls werden die kostenlosen Dienstleistungen im Reisevertrag ausdruecklich angegeben. 

Verlaengerungsoption und Stornierung: 
Bei der Angebotsannahme vom Kunden setzt der Veranstalter ein Options-Ablaufdatum (30 Tage vor der Ankunft) fest. Binnen dem o.g Ablaufsdatum kann der Kunde die Reservierung absagen und keine Vertragsstrafe bezahlen, falls Teilnhemer weniger sind, als die Mindestanzahl. Nach diesem Ablaufsdatum sind Vertragsstrafen wie folgt zu bezahlen: Ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Abfahrt: 10% des Gesamtbetrags der Reisetour Nach dem 15. Tag bis zur Ankunft: 50% des Gesamtbetrags der Reisetour 

Zahlungsbedingungen: 
Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag angegeben. Normalerweise verlangt der Veranstalter: 30% des Gesamtbetrags als Vorauszahlung einen Monat vor der Ankunft und den Restbetrag  20 Tage vor der Ankunft der Gruppe. 

Teilnehmer-Mindestanzahl:  
Die Mindestanzahl der Teilnehmer ist meistens 25 Leute (falls nichts anders im Bestaetigungsformular angegeben. Falls der Kunde die Mindestanzahl der Teilnehmer nicht hat und die Reise sowieso durchfuehren will, wird der Preis der Pauschalreise neu berechnet. 

Kundenklagen:   
Lago Maggiore Incoming steht seinen Kunden zur Verfuegung im Lauf der ganzen Reise. Der Kunde ist gebeten, den Begleiter/Fuehrer oder den Lieferanten von jedem Problem, jedem Mangel oder jeder Nichteinhaltung der Dienstleistungen zu benachrichtigen, um uns zu erlauben, so schnell wie moeglich das Problem zu loesen oder die beste Loesung zu finden. 

Reisefueher/ Begleiter:
Alle Reisefuehrer und Begleiter von Lago Maggiore Incoming sind befaehigt, sie koennen historische/kuenstlerische Auskunft geben und die Sitten der besuchten Gegend berichten. 

Haftung: 
Lago Maggiore Incoming haftet fuer die sorgfaeltige Reiseorganisierung, fuer die Auswahl und die Ueberwachung der Lieferanten und fuer die richtige Einhaltung der Dienstleistungen, wie vereinbart. Die Diensleistungenlieferanten (Hotels, Restaurants, Reisefueher und Befoerderer) sind direkt haftbar gemaess den Rechtsvorschriften und den gueltigen internationalen Abkommen. Lago Maggiore Incoming bemueht sich, dem Kunden zu helfen, auf seinen Rechten gegen den Dienstleistungslieferanten zu bestehen. Eventuelle Erstattungsanforderungen sind unserem Reisebuero spaetestens 4 Wochen nach der Rueckkehr schriftlich zu schicken. Nach dieser Zeit hat man kein Recht mehr, entschaedigt zu werden. 

Zustaendiger Gerichtsstand: 
Anwendung des italienischen Rechts. Zustaendiger Gerichtsstand: das Gericht von Verbania.  

Versicherung: 
Lago Maggiore Incoming ist fuer Schaeden an Dritte von der Versicherungsgesellschat ALLIANZ versichert.
top